· Magie und Rituale

Hexenprozesse – die Geschichte der Hexenverfolgung

Procesy o czary – historia polowań na czarownice

Hexenprozesse: Die Zeit zwischen dem 15. und dem 17. Jahrhundert brachte die meisten Prozesse und Verurteilungen von Menschen, die der Hexerei verdächtigt wurden. Man warf ihnen vor, einen Pakt mit dem Teufel geschlossen zu haben, auf Besen an ferne Orte geflogen zu sein, sich verbotenerweise zu Hexensabbaten versammelt, den Teufel angebetet und mit Inkuben oder Sukkuben verkehrt zu haben, Kannibalismus betrieben und Krankheiten, Besessenheit, Tod, Impotenz und Unfruchtbarkeit über Menschen und Tiere gebracht zu haben. Hinzu kamen die Schändung der Hostie und der heiligen Messe und sogar das Töten der Kuh des Nachbarn, das Herbeizaubern von Hagel, die Vernichtung der Ernte sowie das Rauben und Verspeisen von Kindern.

Die Blütezeit der Verfolgungen

Die Hexenjagden dauerten von der Mitte des 14. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, mancherorts noch etwas länger. Richtig entfesselt wurden sie jedoch erst Mitte des 15. Jahrhunderts, als Papst Nikolaus V. in einem Schreiben an Hugues Lenoir, den Inquisitor für Frankreich, der Inquisition das Recht übertrug, sich mit allen Fällen magischer Praktiken und Zauberei zu befassen – selbst wenn diese nicht offen nach Ketzerei rochen. Zuvor hatte ein Dokument aus dem Jahr 906, der Canon Episcopi, die vermeintlichen Hexen gewissermaßen vor dem Tod geschützt. Er schrieb vor, Menschen, die Wahrsagerei und Zauberei betrieben, aus der Gemeinde zu vertreiben, von der Todesstrafe war jedoch keine Rede. Der Canon Episcopi betrachtete abergläubische Praktiken als Vergehen, nicht aber als Ketzerei, denn er ging davon aus, dass die Flüge der Hexen und ihre Sabbate für Außenstehende harmlose Hirngespinste seien. Ihren Höhepunkt erreichten die Hexenjagden in Frankreich und Deutschland. Allein in Deutschland wurden schätzungsweise rund 100 000 Menschen auf den Scheiterhaufen geschickt. Protestantische Hexenjäger setzten dabei auf gewaltige Massenhinrichtungen auf einen Schlag (mit Dutzenden gleichzeitig brennender Scheiterhaufen), während die Verfolgungen in den katholischen Fürstentümern in der Regel länger andauerten.

Wie man Hexen und Hexer beschrieb

Im Jahr 1486 erschien das wohl berühmteste „Handbuch“ für Hexenjäger – der Hexenhammer (Malleus Maleficarum) von Heinrich Kramer (Institoris) und Jakob Sprenger. Nach Ansicht Kramers und Sprengers betrieben vor allem Frauen Hexerei, weil sie von Natur aus besser dafür geeignet seien – auch wegen des angeblich schwächeren Glaubens, der Frauen auszeichne. Als Beleg sollte schon das Wort „Frau“ dienen: Das lateinische femina leite sich nämlich aus der Zusammensetzung „weniger Glaube“ ab (fe = fides, also Glaube, und mina = minus, also weniger). Außerdem seien Männer schon deshalb widerstandsfähiger gegen die Versuchungen Satans, weil Jesus ein Mann war. Weitere Lehrsätze des Hexenhammers besagten, dass der Glaube an die Existenz von Hexen untrennbar zum katholischen Glauben gehöre und Unglaube in dieser Frage gleichbedeutend mit Ketzerei sei. Die teuflische Verschwörung, die die Welt ergriffen habe, könne von Menschenhand durch Glauben und Unterdrückung bekämpft werden.

In der Praxis waren tatsächlich die allermeisten der Hexerei Beschuldigten Frauen (Schätzungen sprechen von einem Mann auf mehrere Hundert Frauen). Zudem wurden Menschen aus den unteren Gesellschaftsschichten weit häufiger angeklagt als Angehörige des Adels. Noch größer ist das Missverhältnis zwischen Menschen niedrigen und hohen Standes, wenn man nur die Prozesse betrachtet, die mit einer Verurteilung endeten.

Das System der Verfolgung

Für die Hexenjagd wurde ein ganzes System aus Anklägern, Ermittlern und Ärzten geschaffen (man ging davon aus, dass Ärzte teuflische Einwirkungen von körperlichen Gebrechen unterscheiden konnten). Das Geständnis galt als Königsbeweis. Das damalige Recht erlaubte es, im Verlauf der Ermittlungen körperliche Qualen zuzufügen, um Aussagen zu erzwingen. Zudem wandte man verschiedene Proben an, die Schuld oder Unschuld der Angeklagten beweisen sollten. Eine davon war die Wasserprobe, die der Angeklagten in der Praxis kaum eine Chance ließ: Ins Wasser geworfen, ging sie meist nicht unter (was ihre Unschuld bewiesen hätte), weil die weiten Röcke der damaligen Zeit sie an der Oberfläche hielten. Um die Schuld zu beweisen, griff man auch zur Tränenprobe (wer nicht weinen konnte, galt als Hexe), zur Waage (eine solche Hexenwaage stand etwa in Utrecht; wog die Angeklagte weniger als 49,5 kg, hielt man es für möglich, dass sie eine Hexe sei und auf dem Besen fliegen könne) oder zur Feuerprobe. Manchmal suchte man auch auf dem Körper oder unter der Haut der vermeintlichen Hexe nach dem Teufelsmal, wozu man den Körper mit Nadeln durchstach. War die Schuld „bewiesen“, wurde die Verurteilte zum Scheiterhaufen (auf dem europäischen Festland) oder zum Galgen (auf den Britischen Inseln und bei den Kolonisten in Nordamerika) verurteilt. Entgegen der verbreiteten Meinung endeten Hexenprozesse nicht immer mit einem Todesurteil. Manche endeten mit einem Freispruch, und es gab auch mildere Strafen wie Auspeitschen, Verbannung aus dem Wohnort oder die Pflicht, dem vermeintlichen Opfer der Hexerei eine Entschädigung zu zahlen. Historiker sind sich weder über die Zahl der Opfer noch über das Verhältnis von Verurteilten zu Freigesprochenen einig.

  • Der gesellschaftlich-kulturelle Hintergrund
    Dieses schreckliche Phänomen war eines der beispielhaftesten Werkzeuge des „Sündenbock“-Mechanismus und die Folge zahlreicher gesellschaftlicher und kultureller Faktoren, die sich am Ende des Mittelalters aufstauten und entluden. Die europäischen Gesellschaften erlebten damals eine Zeit großer Unruhe, wirtschaftlicher, politischer und sozialer Erschütterungen (Anfänge des Kapitalismus, Machtverschiebungen zwischen den Gesellschaftsschichten) und heftiger religiöser Auseinandersetzungen (Luthers Auftreten, Religionskriege). Indem sie einen Sündenbock in Gestalt der „Hexe“ töteten, versuchten sie, Bedrohung und Krise abzuwenden und das Gleichgewicht wiederherzustellen. Darüber hinaus waren die Verfolgungen eine Folge der mittelalterlichen Kultur und ihres Verhältnisses zu Frauen – der tausendjährigen Überzeugung, die Frau sei von Natur aus böse und dem Satan hörig. Hinzu kam, dass die religiösen Unruhen, insbesondere die Lehren Luthers, die Überzeugung verstärkten und verbreiteten, Satan sei im Alltag gegenwärtig, überall um den Menschen herum und auf Schritt und Tritt, und man müsse ihn unablässig bekämpfen.

Der letzte Prozess in Polen

1775 fand in Doruchów bei Ostrzeszów ein Prozess gegen 14 Hexen statt. Drei von ihnen starben unter der Folter, die übrigen wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Józef Siemek berichtet in seinem Buch „Auf den Spuren des Fluchs“, dass „die Nachricht von diesem Verbrechen die mutigeren und redlicheren Geister zum Kampf gegen die so lange spukenden Gespenster des Mittelalters mobilisierte. Infolgedessen wurde auf dem nächsten Sejm im Jahr 1776 ein Beschluss gefasst, der es den Gerichten verbot, Folter anzuwenden und Hexereifälle zu verhandeln“.

Heutige Historiker bezweifeln mitunter die Zahl der Opfer des Prozesses von Doruchów und halten sie für geringer. [1]

Der letzte Fall, in dem auf heutigem polnischem Boden (und zugleich zum letzten Mal in Europa) eine vermeintliche Hexe auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde, ereignete sich am 21. August 1811 in Reszel (Rößel) im Ermland. Das Opfer war Barbara Zdunk. Angeklagt war sie allerdings nicht nur wegen Hexerei, sondern vor allem wegen Brandstiftung: 1807 hatte es auf der Burg gebrannt, und die Ursache des Feuers ist bis heute ungeklärt. Der Prozess dauerte drei Jahre. Die Schuldfrage war umstritten, doch das Gericht in Königsberg bestätigte das Urteil. Vor der Verbrennung wurde die Verurteilte erdrosselt.

Die letzten Prozesse in Europa

Die letzte Person in Europa, die wegen Hexerei zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, war Helen Duncan, ein spiritistisches Medium aus Großbritannien. 1944 wurde sie zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der wahre Grund war offenbar, dass sie als Medium Informationen weitergab, die als Staatsgeheimnis galten. Da man ihr aber weder die unrechtmäßige Beschaffung geheimer Informationen noch Betrug nachweisen konnte, berief man sich auf den Witchcraft Act von 1735. Etwas später im selben Jahr wurde ein weiteres Medium wegen Hexerei verurteilt: Jane Rebecca Yorke. Auch sie hatte Informationen über Menschen an der Front weitergegeben, und man warf ihr vor, in der Bevölkerung Panik zu schüren. Vermutlich wegen ihres recht hohen Alters (72 Jahre) erhielt sie nur eine geringe Geldstrafe von 5 Pfund und drei Jahre Bewährung. Jane Rebecca Yorke war damit die letzte Person in Europa, die wegen Hexerei verurteilt wurde. Endgültig abgeschafft wurde der Straftatbestand der Hexerei in Großbritannien im Jahr 1951.

Die Gegenwart

Heute hält sich in verschiedenen Regionen der Welt (vor allem in afrikanischen Ländern und in Indien) die Überzeugung, man könne anderen mithilfe von Zauberei Schaden zufügen. Obwohl Hexerei offiziell nicht zu den Straftaten zählt, kommt es zu Lynchjustiz, bei der Menschen, die der Hexerei verdächtigt werden, angegriffen und sogar getötet werden [2], [3], [4].

Auch in hoch entwickelten Ländern hält sich der Glaube an Hexerei, und das Recht muss sich mitunter mit Erscheinungen befassen, die als Hexerei bezeichnet werden.

1999 wurde im US-Bundesstaat Oklahoma die 15-jährige Brandi Blackbear für 15 Tage vom Unterricht ausgeschlossen, weil sie angeblich „Flüche ausgesprochen“ hatte. Außerdem wurde ihr verboten, in der Schule Symbole der Wicca-Bewegung zu tragen oder zu zeichnen.

In Krakau fand 2003 zwar kein Hexenprozess statt, wohl aber ein Prozess wegen der Verleumdung, jemand sei ein Hexer. Jerzy M., ein Landwirt aus Wola Kalinowska bei Krakau, verklagte seine Nachbarin Anna B., die öffentlich behauptet hatte, M. sei ein Hexer, der ihren Kühen die Milch wegzaubere. Als Beweis führte sie an, dass er von zwei Kühen 40 Liter Milch abliefere, sie dagegen nur 17 Liter. Bezeichnend war, dass der Landwirt zwar betonte, nicht an Hexerei zu glauben, aber befürchtete, die Geschichten der Nachbarin würden seinen Ruf ruinieren [5][6]. Am Ende wurde der Prozess mit einem Vergleich beendet.

Die Hexen von Peney

So nennt man eine Gruppe von 34 Frauen, denen vorgeworfen wurde, mit Zauberei die Pest verbreitet zu haben, und die 1545 im Ort Peney, der zur Republik Genf gehörte (heute ein Dorf im Schweizer Kanton Genf), gefoltert und bei lebendigem Leib auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden.

Die Geschichte der Hexenprozesse in Genf beginnt im Jahr 1404; Massenhinrichtungen (vermutlich mehr als 500 Opfer, genaue Zahlen fehlen) fanden 1513 statt. Aus den erhaltenen Dokumenten geht hervor, dass zwischen 1520 und 1681 insgesamt 337 Menschen (darunter 87 Männer) der Hexerei angeklagt wurden; die meisten von ihnen gestanden trotz Folter nicht, und es wurden 66 Hinrichtungen vollstreckt. Diese sogenannten „Hexenjagden“ hingen mit den Pestepidemien zusammen, die die Region heimsuchten.

Fast alle Christen jener Zeit (Katholiken wie Protestanten) waren von der Gefährlichkeit der Hexen überzeugt, und viele Geistliche schürten diese Massenhysterie. Wer gegen diese sinnlose Grausamkeit protestierte, setzte sich selbst dem Vorwurf der Hexerei aus.

Johannes Calvin glaubte, dass Hexen nach den Worten der Bibel „Feinde Gottes“ seien und ohne Erbarmen getötet werden müssten (2. Buch Mose 22,18). Die Genfer Verfassung sah die Todesstrafe für Hexen, Ketzer und Gotteslästerer vor. Die Ursachen der Epidemie waren unbekannt. Aus diesen Gründen war Calvin überzeugt, dass die Anklage gegen eine Gruppe von Frauen und Männern aus Peney zutraf, sie hätten die Pest in diesem Ort drei Jahre lang (mit Zaubersprüchen und Magie) verbreitet. Auch ihre unter der Folter erzwungenen Geständnisse hielt er für wahr. Die Pfarrer erhielten die Anweisung, die Angeklagten in ihren Predigten anzuprangern. Nach einem mehrmonatigen Prozess wurden 34 Frauen dazu verurteilt, vor den Häusern, die sie angeblich verseucht hatten, bei lebendigem Leib verbrannt zu werden.

Diese Hinrichtung wird häufig, vor allem von Calvin-Kritikern, als Beleg für seine Despotie angeführt. Dabei wird übergangen, dass nicht Calvin diese Art von Prozessen in Genf eingeführt hatte (sie hatten über hundert Jahre früher begonnen, bevor Genf protestantisch wurde) und dass sie dort nie die Form eines Massenterrors annahmen (wie etwa im damaligen Heiligen Römischen Reich).

1598 stellte der deutsche calvinistische Geistliche Anton Praetorius in seinem Buch „Von Zauberey und Zauberern Gründlicher Bericht“ die Berechtigung des Hexenglaubens infrage und forderte, Calvins Ansicht in dieser Frage zu überprüfen.

„Die Hexen von Salem“ ist die übliche Bezeichnung für eine Gruppe von etwa 80 Frauen (aber auch Männern), die 1692 in Salem Village und Salem Town in Neuengland (heute der US-Bundesstaat Massachusetts) in einem Gerichtsverfahren der Hexerei angeklagt wurden. Die Folge dieses Falls war die Hinrichtung von 13 Frauen und 7 Männern.

Der Prozess gegen die angeblichen „Hexen“ führte dazu, dass die Puritaner ihren Einfluss auf die Obrigkeit verloren, und leitete die Entwicklung der amerikanischen Gesellschaft hin zu einem weltanschaulich neutralen Staat ein.

Berühmt gemacht wurde der Prozess der „Hexen von Salem“ durch amerikanische Dramen: „Giles Corey“ von Henry Wadsworth Longfellow und „The Crucible“ (deutsch „Hexenjagd“) von Arthur Miller, beides Allegorien auf die Verfolgung Einzelner durch eine ungerechte Obrigkeit (Millers Drama ist eine Auseinandersetzung mit den Folgen des Wirkens von Senator McCarthy).

Geschichte

1692 begannen zwei Bewohnerinnen von Salem – Betty Parris, die Tochter des örtlichen Pfarrers, und ihre Cousine Abigail Williams – unter seltsamen Krämpfen zu leiden und zu behaupten, sie seien von der Bettlerin Sarah Good, der alten Sarah Osborne und der schwarzen Sklavin Tituba „verhext“ worden. Nach und nach zeigten sich die Krankheitssymptome auch bei anderen Bewohnerinnen Salems.

Die drei vermeintlichen „Hexen“ wurden ins Gefängnis gesteckt, doch die Zahl der weiteren Menschen, die der Hexerei beschuldigt wurden, wuchs lawinenartig (auf etwa 80 Angeklagte), und selbst die Gefängnisse der umliegenden Orte waren überfüllt.

Im Mai 1692 setzte Gouverneur William Phips in Salem ein Gericht ein, das sich mit dem Fall befassen sollte.

Der Prozess folgte dem Grundsatz: Wer gestand, eine Hexe (oder ein Hexer) zu sein, kam frei; wer nicht gestand, dem drohte das Todesurteil. Zwischen dem 10. Juni und dem 19. Oktober 1692 wurden 19 Menschen am Galgen gehängt, überwiegend ältere und arme Frauen, aber auch ein Pfarrer, der sich geweigert hatte, weitere angebliche Hexen verhaften zu lassen. Den 80-jährigen Giles Corey, der sich weigerte, seine Schuld zu gestehen, tötete man, indem man ihn langsam unter schweren Steinen zerquetschte.

Der Prozess endete im Januar 1693 und löste in Neuengland allgemeine Empörung aus sowie Forderungen nach Wiedergutmachung für die Familien der Opfer und für die zu Unrecht Verhafteten und Verfolgten. Dennoch wurden bis 1954 nicht alle zum Tode Verurteilten formell rehabilitiert.

Die Ursachen der „Besessenheit“

Manche heutigen Stimmen halten es für möglich, dass das Vortäuschen von „Besessenheit“ (ein Phänomen, das unter anderem aus dem mittelalterlichen Europa bekannt ist) auf die Eintönigkeit des Lebens in der strengen, asketischen Gesellschaft der Puritaner zurückging (was besonders junge Mädchen betraf). Eine Person täuschte „Besessenheit“ vor, andere ahmten das Verhalten der „Besessenen“ nach, bis es schließlich zu einer Massenhysterie kam.

Möglich ist auch eine Vergiftung durch Mutterkorn – einen verbreiteten parasitären Getreidepilz, der beim Menschen Krämpfe auslöst. Laurie Winn Carlson vertritt die Ansicht, dass die Krankheit Encephalitis lethargica ähnliche Symptome hervorruft. Einer anderen Theorie zufolge könnte es sich auch um die erbliche Huntington-Krankheit gehandelt haben.

Die Hexen von Witten

So nennt man eine Gruppe von mehreren Dutzend (genaue Zahlen fehlen) Frauen, Kindern und einigen wenigen Männern, die zwischen 1580 und 1647 der Hexerei beschuldigt und in Witten (heute im Bundesland Nordrhein-Westfalen) vor Gericht gestellt wurden. Im Ergebnis wurden in Witten mindestens 25 Frauen, 2 Männer und 2 Kinder zum Tode verurteilt.

Die Jahre 1580 und 1581 waren im Rheinland und in Westfalen Rekordjahre, was Todesurteile gegen Hexen anging – etwa 44 Hinrichtungen in Recklinghausen, wobei Frauen 80 % aller Opfer ausmachten. Im benachbarten Herzogtum Jülich-Kleve-Berg stand der Landesherr, Herzog Wilhelm der Reiche, der Existenz von Hexen skeptisch gegenüber und ließ solche Prozesse nicht zu.

Die Zunahme der „Hexenjagden“ hing mit den wiederkehrenden Pestepidemien in der Region zusammen, doch die Gründe für die Anklagen waren unterschiedlich: Beschuldigt wurden „gesellschaftlich unerwünschte“ Menschen wie unverheiratete und alleinstehende Frauen, Arme und Obdachlose, psychisch Kranke, zahlungsunfähige Schuldner oder Frauen, die ihre Kinder getötet hatten. In diesen Fällen war der Vorwurf der Hexerei eher ein bequemer Vorwand, um diese Menschen zu „beseitigen“. Oft diente die Anklage wegen Hexerei auch dazu, politische Gegner im örtlichen Adel loszuwerden. Häufig zog die Anklage gegen eine Person auch die Anklage gegen deren Ehepartner und manchmal sogar gegen die Kinder nach sich. Der Beginn der Hexenprozesse ist mit der Einführung der Inquisition in Witten verbunden.

Die ersten Opfer waren 1580 zwei arme, obdachlose Frauen (Mutter und Tochter). Vielleicht wollten die Wittener Ratsherren auf diese Weise das Problem der Obdachlosen loswerden. Die Urteile wurden durch Verbrennen auf dem Scheiterhaufen, Ertränken, Enthaupten oder Erhängen vollstreckt. Der letzte in Witten verurteilte und gehängte „Hexer“ war Arndt Bottermann. In Witten gibt es am Ufer der Ruhr eine Stelle, an der die Hexen der Wasserprobe unterzogen wurden – den sogenannten „Hexenkolk“.

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